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Unser Ziel ist, dass RAZ-Auszubildende als vollwertige Arbeitskräfte dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Als Kooperationsbetrieb tragen Sie ganz wesentlich zu einem erfolgreichen Berufsstart dieser Menschen bei.
Schwerbehindertenabgabe nach Sozialgesetzbuch IX, § 80, Absatz 2 Nach dem Gesetz sind Lernbehinderte Schwerbehinderten gleichgesetzt. Ein lernbehinderter Auszubildender ersetzt einen Pflichtarbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen. Bildet ein abgabepflichtiger Betrieb (Jahresdurchschnitt von 20 Mitarbeitern) einen Menschen mit Lernbehinderung aus, trägt er dies in sein Verzeichnis (HWK bzw. IA) ein. Dadurch verringert sich seine Quote um 5%. Der Betrieb spart somit Geld.
Fachkräftemangel: Demographische Entwicklung www.zukunftsradar2030.de
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